29
Jan

Neue Vorschriften für geschäftliche Emails

Seit Jahresanfang gelten neue formale Regeln für Geschäftsbriefe. Geschäftliche Emails müssen jetzt ein vollständiges Impressum enthalten:

  • Name des Unternehmers bzw. des/der Geschäftsführer(s) oder Vorstand
  • Firma und Rechtsformzusatz
  • Anschrift des Unternehmens
  • zuständiges Handelsregister und Handelsregisternummer

Diese Regelung gilt allerdings nur für:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH und AG)
  • eingetragene Personengesellschaften (KG und OHG)
  • eingetragene Einzelunternehmer (e.K.)

Nicht betroffen sind also die meisten Freiberufler, Einzelunternehmer und GbRs. Mehr Informationen sind bei akademie.de zu finden.


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