
29
Jan
Neue Vorschriften für geschäftliche Emails

Seit Jahresanfang gelten neue formale Regeln für Geschäftsbriefe. Geschäftliche Emails müssen jetzt ein vollständiges Impressum enthalten:
- Name des Unternehmers bzw. des/der Geschäftsführer(s) oder Vorstand
- Firma und Rechtsformzusatz
- Anschrift des Unternehmens
- zuständiges Handelsregister und Handelsregisternummer
Diese Regelung gilt allerdings nur für:
- Kapitalgesellschaften (GmbH und AG)
- eingetragene Personengesellschaften (KG und OHG)
- eingetragene Einzelunternehmer (e.K.)
Nicht betroffen sind also die meisten Freiberufler, Einzelunternehmer und GbRs. Mehr Informationen sind bei akademie.de zu finden.